§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Seminarbeschreibung oder in den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von CBF-Dogs. Die im Prospekt und/oder in der Teilnahmebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. CBF-Dogs, fortan Organisator genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Seminarausschreibung zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 10 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen.

Der Organisator behält sich auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor. Der Organisator ist jedoch bemüht dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen.

Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B. Hotelinhaber) geltend machen. Der Organisator haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen.

Der Organisator übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

 

AGB Änderung ab 01.01.2013 betrifft § 2, 3, 4 und 5

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung) ab 01.01.2013

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Organisator den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Der Organisaror erstellt nach Anmeldung des Teilnehmers eine Rechnung.

§ 3 Bezahlung ab 01.01.2013 / Rabattaktion 01.01.2013 bis 31.12.2013

3.1 Bezahlung

Nach Anmeldung des Seminars erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die binnen 7 Tagen bezahlt werden muss. Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben. Nach Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Teilnahme am Seminar gegeben.

Für den Fall, daß die Ausbildung nicht auf dem Schulungsgelände des Organisators durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten zusätzlich mit 0,40 € pro Kilometer berechnet.

3.2 Rabattaktion vom 01.01.2013 bis 31.12.2013

Bei Buchung von drei 2-Tages Seminaren erhält der Teilnehmer eine Gutschrift von 45,00 € als Geschenk für seine Treue. Die 45,00 € werden nach Bezahlung der ersten beiden Seminare von der Rechnung des dritten Seminars abgezogen.

Die Rabattaktion ist Personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar. Es gilt nur für 2-Tages Seminare, die bei CBF-Dogs im Kalenderjahr 2013 stattfinden.

Um den Rabattnachlass einzulösen, müssen beim Buchen des dritten Seminars unter Bemerkungen im Anmeldeformular unbedingt die beiden Rechnungsnummern der beiden rabattfähigen bereits bezahlten Seminare angegeben werden. Nur dann wird bei Erstellung der Rechnung für das dritte Seminar der Gesamtrabatt in Höhe von 45,00 € abgezogen. Sollte die Angabe der Rechnungsnummer nicht gemacht werden, wird der Rabatt nicht gutgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf den Rabatt ist nicht möglich.

3.3 Nachlassaktion vom 01.01.2013 bis 31.12.2013

Jeder der an einem 2 Tageseminar in der ersten Jahreshälfte teilnimmt und sich nachdem 01.01.2013 angemeldet hat, bekommt auf ein zwei Tagesseminar seiner Wahl der zweiten Jahreshäfte 25 % Rabatt.

Die 25 % Nachlass werden von der Rechnung des Seminars der zweiten Jahreshälfte in Abzug gebracht.

Die Nachlassaktion ist Personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar. Es gilt nur für 2-Tagesseminare, die bei CBF-Dogs im Kalenderjahr 2013 stattfinden.

Um den Nachlass einzulösen, müssen beim Buchen des zweiten Seminars unter Bemerkungen im Anmeldeformular unbedingt die Rechnungsnummer des ersten nachlassfähigen bereits bezahlten Seminare angegeben werden. Nur dann wird bei Erstellung der Rechnung für das zweite Seminar der Gesamtnachlass in Höhe von 25 % der Seminargebühr abgezogen. Sollte die Angabe der Rechnungsnummer nicht gemacht werden, wird der Nachlass nicht gutgeschrieben.

Da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist, gilt das Angebot nur so lange noch Plätze vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf den Nachlass ist nicht möglich.

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer ab 01.01.2013

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.

Die Zahlung der Seminargebühr ist mit Anmeldung fällig, unabhängig davon ob der Teilnehmer am Seminartag anwesend ist oder nicht. Der Teilnehmer kann gerne einen Ersatz stellen bzw. durch den Organisator, sofern eine Warteliste vorhanden ist, den Teilnehmerplatz anderweitig vergeben lassen.

Im Falle des Rücktritts kann der Organisator Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen in Höhe der Seminargebühr verlangen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Organisator ab 01.01.2013

Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.
  • Ohne Einhaltung einer Frist, wegen mangelhafter Beteiligung, Ausfall des Gastreferenten oder aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Organisator sind ausgeschlossen.
  • Bei Kursangeboten bzw. bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Stunden nachgeholt, hier erfolgt keine Zahlungserstattung.

§ 6 Haftung des Organisators

Der Organisator haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände des Organisators befindet.

Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür.

§ 7 Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Organisator zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist.
  • Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
  • Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
  • Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.
    Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
    Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. Der Trainer ist berechtigt läufige Hündinnen vom Unterricht auszuschließen.
  • Der Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
  • Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.
  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die von ihm angegebene E-Mail Adresse in die Newsletter Mailingliste aufgenommen wird. Er kann diese später jederzeit selber wieder entfernen.

§ 9 Vermietung

Mietgegenstand

Objekt: Raiffeisenstraße 41 in 58638 Iserlohn im DG

Trainingsfläche inkl. aller Geräte von CBF-Dogs

Es darf mitbenutzt werden: Parkplatz; Küche; WC; Löseplatz

Mietpreis

Der Mietpreis ist abhänig von der Uhrzeit; dem Tag und der Gruppenstärke. Weitere Info´s hierzu findet ihr unter:

» Vermietung

Zustand der Mieträume

» Trainingsgelände/Halle

Benutzung der Mieträume

Während der Mietzeit dürfen sich nur Personen in der Halle aufhalten, die einen gültigen Mietvertrag haben.

Begleitpersonen/ Zuschauer müssen schriftliche angekündigt werden.

Wer sich ohne einen gültigen Mietvertrag oder außerhalb seiner gemieteten Termine in der Halle aufhält, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen.

Mieter sind verpflichtet sich gegenüber CBF-Dogs oder von CBF-Dogs beauftragten Personen zur Kontrolle auszuweisen.

Eine Untervermietung oder anderweitige entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Jeder Personen, denen der Mieter die Mieträume überlassen hat, ist dem Vermieter im Vorfeld anzuzeigen. Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter die Beendigung des Untermietverhältnisses mit sofortiger Wirkung verlangen. Geschieht dies nicht, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnisses berechtigt. Für die Dauer der Untermiete ist der Vermieter berechtigt, einen Untermietzuschlag zu erheben.

Eine entgeltliche Trainerstunde darf nur mit vorheriger schritlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.

Trainer, die ohne schriftliche Erlaubnis, kostenpflichtig Stunden in den Räumlichkeiten von CBF-Dogs geben, müssen mit Hausverbot und einer erheblichen Geldstrafen von mindesten 50,00 € pro Stunde ab Mietbeginn rechnen.

Instandhaltung der Mietsache

Der Vermieter ist nach einer entsprechenden Ankündigung berechtigt, Ausbesserungen und sonstige bauliche Änderungen, die zur Erhaltung oder Verbesserung des Hauses oder der Mieträume (einschl. zur Einsparung von Heizenergie) oder zur Abwehr von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden erforderlich sind, ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. Der Mieter kann weder den Mietzins mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder Schadensersatz verlangen.

Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache zeigt oder eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird.

Mängel der Mietsache, die auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, hat dieser ‑ unbeschadet der Anzeigeverpflichtung ‑ auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen; andernfalls ist der Vermieter zur Beseitigung berechtigt und der Mieter zur Erstattung der angefallenen Kosten verpflichtet.

Rohrreinigungsarbeiten aufgrund von verstopften Rohren haben die an diesen Rohren angeschlossenen Mietparteien zu gleichen Teilen zu bezahlen.

Betreten der Mieträume durch den Vermieter

Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person können die Mieträume jederzeit betreten.

Beendigung der Mietzeit, Rückgabe

Die Kündigung des Mietverhältnisses muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen, jeweils zum Ende des letzten Monats der Kündigungsfrist.

Wird das Mietverhältnis durch den Vermieter aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt, haftet der Mieter für Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass die Räume nach der Rückgabe leer stehen oder zu einem geringeren Preis vermietet werden müssen, und zwar bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, höchstens jedoch für ein Jahr nach Rückgabe.

Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Schlüssel, auch selbst beschaffte, an den Vermieter auszuhändigen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters Ersatzschlüssel zu beschaffen oder, sofern dies durch die Interessen des Nachmieters geboten ist, die Schlösser zu ersetzen und neue Schlüssel zu beschaffen.

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch fort, so hat er als Nutzungsentschädigung mindestens den zuletzt vereinbart gewesenen Mietzins zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Mehrheit von Personen

Handelt es sich beim Vermieter oder beim Mieter um mehrere Personen, haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis jeweils als Gesamtschuldner. Für die Wirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird.

Anerkennung der Hausordnung

Der Mieter erkennt die Hausordnung als verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. Bei schwerwiegenden Fällen oder wiederholten Verstößen kann der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Hausordnung

Ein gedeihliches Zusammenleben von mehreren Mietparteien wird von der gegenseitigen Rücksichtnahme und Höflichkeit geprägt. Um die gleichzeitige Nutzung des Objektes im gegenseitigen Interesse aller Nutzer so angenehm wie möglich zu gestalten, trägt jeder Mieter unmittelbar Sorge für folgende Punkte:

  • Die Mieträume sind nur gemäß den Bestimmungen des Vertrages zu gebrauchen; sie sind regelmäßig zu reinigen und zu lüften und die Küche und das WC sind im Winter ausreichend zu heizen. Die Türen zur Küche und zum WC sind geschlossen zu halten und nur zum Betreten oder Verlassen der Räumlichkeiten zu öffnen.
  • In der Zeit von 22.00 bis 9.00 Uhr ist jede Ruhestörung zu unterlassen. In der übrigen Zeit ist jeder Lärm zu vermeiden.
  • Die Benutzung von Musikinstrumenten, elektrischen Geräten zur Bild- oder Tonwiedergabe wie z.B. Rundfunk- und Fernsehgeräte oder Hifi-Anlagen, hat in Zimmerlautstärke zu erfolgen. Sollten hierfür GEZ-Gebühren anfallen, sind diese vom Mieter zu tragen.
  • Abfälle sind in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter zu geben. Verpackungen von McDonald's sind bei McDonald's ordentlich in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Um unnötigen Urin- und Kotgestank in der Halle zu vermeiden, müssen Kottüten und Tücher, mit den Urin aufgewischt wurde, in der Restmülltonne, die auf dem Parkplatz steht, entsorgt werden.
  • Wassernäpfe sind nach dem Gebrauch wieder ins WC zu bringen. Restwasser ist in der Toilette zu entsorgen.
  • Be- und Entwässerungsanlagen, elektrische Anlagen sowie sonstige Hauseinrichtungen und Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln und nicht zu beschädigen, insbesondere sind Verstopfungen der Abwasserrohre zu vermeiden.
  • Gemeinschaftlich genutzte Räume und Flächen sind regelmäßig zu reinigen; Zuwege, Einfahrten und Bürgersteige sind regelmäßig zu kehren und im Winter von Schnee und Eis zu räumen. Das Außengelände darf nur betreten werden, nachdem der Schnee von der Außentreppen und der Rampe entfernt wurde. Während der Mietzeit obliegt dem Mieter der Winterdienst.
  • Alle wasserführenden Leitungen und Installationen einschl. Zapfhähne sind frostfrei zu halten.
  • Alle allgemeinen, technischen oder behördlichen Bestimmungen, insbesondere bauordnungsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften zum Brandschutz sind zu beachten und einzuhalten.
  • Vor dem Verlassen des Objekts sind folgende Dinge zu prüfen:
    a) Tür zum Außengelände richtig verschlossen? (Da Panikschloss geht es von innen immer auf, muss aber trotzdem abgeschlossen werden)
    b) Außenbeleuchtung aus?
    c) Benutzte Wassernäpfe weggeräumt und Restwasser in Toilette entsorgen?
    d) Benutzte Stühle wieder am Tisch bzw. an der Bande?
    e) Tisch und Bande sauber? Kaffeeflecken; Krümmel; Müll entfernt?
    f) Küche sauber, falls mitbenutzt? Geschirr gespült; Kaffeesatz entsorgt?
    g) Frostwächter in Küche und WC eingesteckt und eingeschaltet?
    h) WC und Küchentür richtig verschlossen? Licht aus in WC und Küche?
    i) Beleuchtung in der Halle ausgeschaltet?
    j) Parkplatz für kommende Mieter freigemachen?

§ 10 Regeln für den Aufenthalt auf dem Hundeplatz

Der Teilnehmer versichert die Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände gelesen zu haben und diese zu beachten.

§ 11 Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Iserlohn.